Energieberater

Energieberatung – Jetzt Energiekosten senken

Vor-Ort-Beratung

Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.

Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Fördermittelberatung

Planen Sie die energetische Sanierung Ihrer Immobilie? Dann können Sie eine finanzielle Unterstützung als Zuschuss oder Darlehen in Anspruch nehmen. Die Vielzahl der verschiedenen Anbieter sowie die zahlreichen Förderprogramme und ihre unterschiedlichen Bestimmungen machen es nicht leicht, das richtige Programm zu finden. Manche Programme sind nur zeitlich begrenzt verfügbar oder beziehen sich nur auf eine bestimmte Region. Hinzu kommen unterschiedliche Nachweispflichten und verschiedene Bedingungen.

Im Rahmen der Antragstellung ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für

  •  Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  •  Anlagentechnik (außer Heizung) und
  •  Fachplanung und Baubegleitung.

Bei den förderfähigen Maßnahmen

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder
  • Heizungsoptimierung

ist die Einbindung eines EEE optional.

Beantragt der Antragsteller mehrere Maßnahmen und ist mindestens für eine die Einbindung eines EEE verpflichtend, muss der EEE für den gesamten Antrag eingebunden werden.

Energieausweise

Ein Energieausweis ist vorzulegen bei:

  • Neubauten
  • Änderung oder Erweiterung von Gebäuden und Bauteilen
  • Besitzerwechsel
  • Neuvermietung
  • Neuverpachtung

Vermieter müssen den Ausweis spätestens bei der Objektbesichtigung vorlegen. Ein Nachreichen oder nur auf Anfrage den Energieausweis aushändigen, ist nicht mehr zulässig.
Mietern und Käufern ist der Energieausweis (Kopie) zu deren Entscheidungsfindung rechtzeitig vor Vertragsabschluss vollständig mit allen Seiten zu übergeben oder per Fax/E-Mail zu übermitteln.

Die Gültigkeit für Energieausweise bei bestehenden Gebäuden erlischt

  • nach zehn Jahren oder
  • wenn das Gebäude erheblich verändert wird.

Baubegleitung und Fachplanung

Sanierungswillige Immobilienbesitzer können Zuschüsse auf die Leistungen für die Fachplanung und Baubegleitung der geplanten Maßnahme erhalten.

  • Dieser Zuschuss wird direkt bei der Antragstellung für einen Zuschuss oder einen Kredit mit beantragt.
  • Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Bauthermografie

Ein Großteil der Heizenergie geht durch schlecht gedämmte Wände, Dächer und Fenster verloren. Eine effektive Dämmung spart daher nicht nur Kosten ein, sondern schont auch die Umwelt durch geringere CO₂-Emissionen. Die Thermografie hat sich als Verfahren zur Überprüfung des Ist-Zustandes von Gebäuden und der Möglichkeiten zur Energieeinsparung entwickelt. Verdeckte Schwachstellen oder auch Ausführungsmängel lassen sich zerstörungsfrei aufspüren und ihre Ursachen bestimmen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann?